Allgemeine Bedingungen und Konditionen
- Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall an die folgenden Telefonnummern wenden. Sie sollten den Diebstahl auch bei der örtlichen Polizei, der nationalen Polizei oder der Guardia Civil unter der Nummer 112 melden. Auch an die Kontakttelefonnummer der Vermieterfirma +34871930471 +34 671172069. Der Kunde muss dem Büro von Ride Over Mallorca sl innerhalb von 48 Stunden nach dem Vorfall den von beiden Parteien ausgefüllten Bericht und im Falle eines Diebstahls den Bericht und die Schlüssel des Fahrzeugs vorlegen. Wenn der Kunde keine PREMIUM-Deckung hat und das Fahrzeug nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit auftaucht, muss er 80% (Prozentsatz) des Fahrzeugwerts zum P.V.P.-Preis bezahlen.
- Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der/die Fahrer, dass er/sie die in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen, die für das Führen des Fahrzeugs erforderlich sind, gelesen und akzeptiert hat/haben.
- Er verpflichtet sich, die geltende Straßenverkehrsordnung jederzeit einzuhalten und für die Dauer dieses Vertrages für alle Strafen aufzukommen, die sich aus dem Missbrauch oder der Nichteinhaltung der Vorschriften ergeben können.
- Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder rücksichtslose Fahrweise verursacht werden, und auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entbindet das Unternehmen von jeglicher Haftung.
- Jeder Schaden, der durch den Pächter verursacht wird, muss vom VERMIETER durch einen Sachverständigen begutachtet und anschließend geschätzt werden. Dies bedeutet, dass die Kaution erst dann zurückerstattet werden kann, wenn der Wert der Reparatur mit einem vorläufigen Kostenvoranschlag bestätigt wurde.
- Bei Nichteinhaltung einer der oben genannten Bedingungen kann RIDE OVER MALLORCA SL den Vertrag jederzeit kündigen, indem es die Rückgabe des Fahrzeugs verlangt, und der Inhaber dieses Vertrags verpflichtet sich, das Fahrzeug so schnell wie möglich zu unserer Basis zurückzubringen.
- Sie ermächtigen RIDE OVER MALLORCA SL, diese Daten für unsere Marketingmaßnahmen zu verwenden und sie in unsere Datenbank für zukünftige Kommunikationsmaßnahmen aufzunehmen.
ARTIKEL 1. UMFANG DES AUFTRAGS
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Service der Fahrzeugreservierung (im Folgenden Service genannt), den RIDE OVER MALLORCA SL, mit Sitz in der Calle Espartero 13, 07014, Palma, Balearen, Spanien, dem Nutzer auf seiner Webseite www.rideovermallorca.es und im Mietvertrag zur Verfügung stellt. Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden setzt in jedem Fall die Einhaltung und Übereinstimmung mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen in der von www.rideovermallorca.es zum Zeitpunkt des Zugangs zum Dienst veröffentlichten Fassung voraus. Es ist daher ratsam, dass der Kunde vor der Nutzung des Dienstes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liest, die jederzeit in dem Bereich, in dem der Dienst verfügbar ist, auf Spanisch verfügbar sind. Als Beweis für die Kenntnisnahme und Akzeptanz derselben ist der Kunde verpflichtet, dieses dem Vertrag beigefügte Blatt zu unterzeichnen, wenn er damit einverstanden ist, nachdem er die Merkmale seiner Reservierung ausgewählt und die für die Formalisierung derselben erforderlichen persönlichen Angaben gemacht hat.
FAHRZEUG-RESERVIERUNGSSERVICE
Um den Service nutzen zu können, muss der Nutzer die Anweisungen auf der Website www.rideovermallorca.es oder im Vertrag, der bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt wird, befolgen.
- Auswahl der Buchungsdaten (nützliche Informationen über den/die Fahrer, die Tarife, die vom Kunden gewählte Ausrüstung, den Ort der Zustellung und Abholung werden benötigt).
- Lesen und Akzeptieren der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
- Sie wird an das E-Mail-Konto des Nutzers geschickt und enthält die Einzelheiten der vorgenommenen Buchung sowie eine Kopie der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets durch die entsprechende Buchungsbestätigung ergänzt wird.
- Die Buchung von Fahrzeugen über die Website www.rideovermallorca.es ist völlig kostenlos.
- Die Kreditkartennummer, die für die Buchung oder Bezahlung des Fahrzeugs benötigt wird. Wir akzeptieren internationale Visa und Mastercard oder von spanischen Banken ausgestellte Karten.
- Die Zahlung per Kreditkarte erfolgt ausschließlich über die von unserer Bank angegebene Seite, und die Kaution wird erst bei der Übergabe des Fahrzeugs abgebucht.
- Die Kartenzahlung muss von dem/den Fahrer(n) vorgenommen werden. Andernfalls muss der Karteninhaber am Ort der Übergabe des Fahrzeugs anwesend sein.
- Preise: Die Miet- und Verkaufspreise sind auf unserer Website www.rideonmallorca.es angegeben und enthalten 21% Mehrwertsteuer.
- Mit seiner Unterschrift ermächtigt der Kunde unsere FIRMA, die Daten seiner Debit-/Kreditkarte in ihrer Datenbank zu speichern und sie zu verwenden, um alle Schäden, die der Kunde am gemieteten Fahrzeug oder an der FIRMA selbst verursacht, einzuziehen.
ARTIKEL 2. ABHOLUNG UND RÜCKGABE DES MOTORRADS
Wenn der Kunde das Motorrad aus Gründen, die unsere FIRMA nicht zu vertreten hat, nicht zu dem in der Reservierung oder im Vertrag angegebenen Zeitpunkt abholt, werden wir den Vertrag nicht verlängern oder die nicht genutzten Stunden oder Tage bezahlen.
Das Fahrzeug wird zu dem vom Kunden im Online-Buchungsformular auf der Website www.rideonmallorca.es gewünschten Zeitpunkt geliefert. Wünscht der Vertragspartner eine vorzeitige Abholung, so hat er den entsprechenden Betrag zu zahlen.
Die von der Vertragspartei zuvor verlangte Rückgabefrist ist OHNE AUSNAHMEN einzuhalten. Falls das Motorrad nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, hat der Kunde 30 Minuten Zeit, nach dieser Zeit wird dem Kunden ein zusätzlicher Tag in Rechnung gestellt, plus eine zusätzliche Strafe für Schäden, die der Firma zugefügt wurden, da es nicht legal ist, mit einem abgelaufenen Mietvertrag zu verkehren. Der Vertrag wird erst dann beendet, wenn der MIETER mit dem Fahrzeug, den Schlüsseln, den Helmen, dem Schloss und den Unterlagen in der Werkstatt erscheint, in der das Fahrzeug zurückgegeben werden soll.
Im Falle einer Lieferung nach Hause oder einer Rücksendung weist die FIRMA darauf hin, dass sie aufgrund von Verkehrsproblemen manchmal früher oder später als zum vereinbarten Zeitpunkt eintreffen kann. Die FIRMA wird den Kunden jederzeit über den Stand ihrer Lieferung informieren.
Der MIETER akzeptiert, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand erhalten hat, einschließlich der beiden Reifen und des Zubehörs (Schlüssel, Helm und Schloss) sowie der Fahrzeugpapiere. Es muss in demselben Zustand zurückgegeben werden.
ARTIKEL 3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
- RIDE OVER MALLORCA S.L. kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die beispielsweise und ohne Einschränkung daraus resultieren können:
- Verzögerungen oder Blockaden des Internet-Netzes aufgrund von Mängeln oder Überlastungen, sowie jedes anderen elektronischen Systems.
- Die Unmöglichkeit der Bereitstellung des Dienstes oder der Gewährung des Zugangs aus irgendeinem Grund.
- von jeder Flucht aus der Kontrolle, die die Wirksamkeit des Vorbehalts verhindert. Als Fehlfunktion gilt die fehlerhafte Ausstellung von Reservierungen oder Fehler jeglicher Art.
- Für den Fall, dass der Nutzer eine Beschwerde an RIDE OVER MALLORCA SL richten möchte, kann er einen Brief an die Adresse C/Espartero 13, 07014, Palma, Balearen, Spanien schicken.
ARTIKEL 4. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem spanischen Recht, das in allen Angelegenheiten, die in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen nicht vorgesehen sind, hinsichtlich Auslegung, Gültigkeit und Ausführung anwendbar ist. Die Parteien unterwerfen sich ausdrücklich den Gerichten des Erfüllungsortes der Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ergeben können.
ARTIKEL 5. ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
RIDE OVER MALLORCA SL (im Folgenden „VERMIETER“ genannt) vermietet an die im Vertrag als Fahrer und/oder Zahler angegebene(n) Person(en) (im Folgenden „MIETER“ genannt) das im Vertrag genannte Fahrzeug gemäß den in diesem Dokument enthaltenen Klauseln und Bedingungen, in den Anhängen dieses Dokuments und in Bezug auf den geltenden Allgemeinen Tarif (ein Exemplar davon steht dem MIETER in der Vermietstation zur Verfügung und ist dem Vertrag beigefügt) sowie zu dem im Mietvertrag vereinbarten Preis, je nach dem gewählten Tarif.
ARTIKEL 6. MIETANFORDERUNGEN (PERSÖNLICHE ANFORDERUNGEN DES/DER FAHRER(S))
- Für alle Versetzungen ist es unerlässlich, dass Sie Erfahrung im Motorradfahren haben (MINDESTENS EIN JAHR). Wenn der Mitarbeiter feststellt, dass der Kunde das Motorrad nicht fahren kann, wird das Fahrzeug NICHT geliefert und die Online-Zahlung wird nicht zurückerstattet.
- Motorräder bis zu 50 ccm:
- AM-Führerschein oder B-Führerschein mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr, beide in Kraft.
- Für Nicht-EU-Bürger Internationaler Führerschein
- Über 21 Jahre alt.
- Motorräder bis 125 ccm:
- B-Führerschein, der älter als 3 Jahre ist, mit einem Führerschein A1 oder höher.
- Für Nicht-EU-Bürger Internationaler Führerschein.
- Über 21 Jahre alt.
- Motorräder bis zu 200cc, 300cc und 350cc:
- A2-Lizenz.
- Für Nicht-EU-Bürger Internationaler Führerschein
- Über 21 Jahre alt)
- Motorräder bis zu 700CC:
- Carnet A.
- Für Nicht-EU-Bürger Internationaler Führerschein
- Über 25 Jahre alt.
- Motorräder bis zu 50 ccm:
- Fotos, Fotokopien oder Berichte und/oder andere Dokumente als das Original des Personalausweises werden nicht akzeptiert.
- Sollte der Kunde die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, wird das Fahrzeug NICHT ausgeliefert und der gezahlte Betrag NICHT zurückerstattet.
ARTIKEL 7. FINANZBEDARF
Motorräder
- Peugeot Tweet 49cc/125cc, Piaggio Liberty 49cc/125cc, Silence S02 125cc haben eine Kaution von 300€.
- Peugeot Django 125cc, Peugeot Citystar 200cc, Yamaha Tricity 125cc, Kymco Superdink 125cc haben eine Kaution von 400€.
- Peugeot Satelis 300cc hat eine Kaution von 300€.
- Vespa Primavera 125cc haben eine Kaution von 400€.
- Für Piaggio Beverly 350cc wird eine Kaution von 400€, für Honda Transalp 650/700cc eine Kaution von 800€ erhoben, die vom MIETER im Voraus bezahlt werden muss. Die Kaution kann unter keinen Umständen für eine Verlängerung der Mietdauer verwendet werden. Die Zahlung dieses Betrags muss per Kreditkarte oder in bar erfolgen. Dieser Betrag deckt nicht den Gesamtbetrag der angeblichen Schäden ab; sollte der Schaden am Fahrzeug den Betrag der Kaution übersteigen, muss er vom Kunden bezahlt werden. Wenn der MIETER das Fahrzeug zusammen mit den Schlüsseln zurückgibt und die GESELLSCHAFT den Vertrag kündigt, wird die Kaution zurückerstattet. Wurde die Kaution per Kreditkarte hinterlegt und beträgt die Mietzeit mehr als 28 Tage, so gehen die Kosten für die Überweisung der Kaution zu Lasten des Mieters.
ARTIKEL 8. BESONDERE SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
- Im Falle einer Panne, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist, wird RIDE OVER MALLORCA SL das Fahrzeug so schnell wie möglich und innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten ersetzen. Wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug zu ersetzen, wird der Betrag für die nicht genutzten Tage zum gewählten Tarif erstattet.
- Der MIETER nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert es und verzichtet auf jegliche Entschädigung im Falle eines solchen Falles.
- Der MIETER/FAHRER ist für das Fahrzeug und alle während der Anmietung verursachten Schäden verantwortlich, es sei denn, der VERMIETER erhält eine vollständige oder teilweise Haftungsübernahme durch einen Dritten. Diese Haftung kann durch die Zahlung eines im Voraus festgelegten Betrags pro Tag teilweise aufgehoben werden. Diejenigen MIETER, die diese Art von Garantie abgeschlossen haben, sollten jedoch beachten, dass im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts des Fahrzeugs ein unverzichtbarer Betrag gezahlt werden muss.
- Im Falle eines Unfalls wird das Fahrzeug nicht ersetzt, der Vertrag wird gekündigt und für die verbleibenden Tage der Miete wird kein Geld zurückerstattet.
ARTIKEL 9. KRAFTSTOFF
- Der Kraftstoff ist in keinem der Tarife enthalten. RIDE OVER MALLORCA SL liefert das Motorrad mit vollem Tank an den Fahrer. Der Kunde muss das Motorrad mit einem vollen Tank zurückgeben. Im Falle eines Benzinmangels wird Ihnen der Betankungsservice für die Zeit und die Fahrtzeit, die die Firma zum Auffüllen des Tanks benötigt, in Rechnung gestellt. „Ohne Ausnahmen“ die folgenden Tarife:
- 49CC, 125CC FAHRRÄDER (TWEET/LIBERTY/VESPA MODELL) 20€.
- MOTORRAD, 200CC, 300CC, 400CC und 700CC 30€.
- Alle unsere Motorräder fahren mit bleifreiem Benzin 95. Wenn ein Fehler beim Tanken vorliegt und das Motorrad dadurch einen Schaden erleidet, geht die Reparatur vollständig zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 10. WARTUNG
- Der MIETER darf das Fahrzeug nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von RIDE OVER MALLORCA SL reparieren.
- Wartung und Schmierung des Fahrzeugs sind in unseren Tarifen enthalten. Die Straßenbenutzungsgebühren werden, vorbehaltlich der Genehmigung der Vermietungsstelle, am Ende des Mietzeitraums gegen Vorlage des Originalbelegs erstattet. (Reifenpannen und/oder Reifenwechsel, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, sind nicht eingeschlossen). „Keine Ausnahmen“.
- Mechanische Abnutzungserscheinungen, die durch den normalen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, gehen zu Lasten des MIETERS.
- Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs, seines Zubehörs und seiner Ergänzungen und/oder eines Diebstahls werden dem MIETER die folgenden Begriffe und Beträge in Rechnung gestellt: – Kunststoffe: Stöße, Kratzer. – Glas/Spiegel: Absplitterungen, Risse, Verlust, Diebstahl. – Lichter: gebrochene Gehäuse. – Reifen: Reifenpannen. – Polstermöbel, Armaturenbrett. Zubehör: Verlust, Diebstahl. Vorbehaltlich der Begutachtung durch die FIRMA RIDE OVER MALLORCA S.L. – Im Falle des Verlustes von Schlüsseln muss der MIETER für diese aufkommen. Die Kosten für den Motorradschlüssel hängen vom Modell des gemieteten Motorrads ab. Der Schlüssel für das Vorhängeschloss kostet 25 €, der Schlüssel für den Kofferraum 10 € und die Reisekosten für die Lieferung der Schlüssel oder den Motorradschlosser betragen mindestens 80 €. – Bei Verlust des Vorhängeschlosses müssen Sie für den Verlust aufkommen. Die Kosten belaufen sich auf 25 € und die Fahrt zur Schlüsselübergabe oder zum Öffnen des Motorrads auf mindestens 80 €. Zu allen vorgenannten Beträgen wird die entsprechende Mehrwertsteuer oder eine an ihre Stelle tretende Steuer hinzugerechnet.
ARTIKEL 11. FAHRZEUGDECKUNGEN
GRUNDVERSICHERUNG: Obligatorische Haftpflichtversicherung, die im Mietpreis inbegriffen ist und Schäden an Dritten ohne Selbstbeteiligung abdeckt. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle Schäden, die während der Anmietung am Fahrzeug verursacht werden, sei es eine teilweise oder vollständige Zerstörung und/oder Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs. Die Grundversicherung deckt nicht: Personenschäden, Pannenhilfe, medizinische Hilfe, Beschädigung und/oder Diebstahl des Fahrzeugs, Verlust, Diebstahl und/oder Bruch von: Schlüsseln, Zubehör und/oder persönlichen Gegenständen. Wenn der Kunde keine PREMIUM- oder PREMIUM K&G-Deckung hat und das Fahrzeug nicht vor Ablauf des Vertragszeitraums erscheint, muss er 100 % (Prozentsatz) des Fahrzeugpreises zahlen. DIE BASIS-DECKUNG GIBT IN KEINEM FALL ÄRZTLICHE HILFE FÜR PERSONENSCHÄDEN, RUFEN SIE 112!!!!
PRÄMIENDECKUNG (ALLE RISIKEN): Die PREMIUM-Deckung (All Risks) deckt Schäden an Dritten, Schäden am Fahrzeug sowie die vollständige oder teilweise Zerstörung, den Verlust und/oder den Diebstahl des Fahrzeugs mit einer Selbstbeteiligung für Peugeot Tweet 49cc/125cc, Piaggio Liberty 49cc/125cc von 500€, für Vespa Primavera 125cc, Peugeot Django 125cc, Yamaha Tricity 125cc, Kymco Superdink 125cc, Silence S02 125cc, Peugeot Satelis 300cc von 800 Euro, für Piaggio Beverly 350cc, Honda Transalp 700cc von 1.500 Euro. Die PREMIUM-Deckung (All Risks) deckt nicht: Verlust und/oder Bruch von Schlüsseln, Bruch der Trommel, es sei denn, das Problem ist auf einen Defekt des Motorrads zurückzuführen, Reifenpannen oder Bergungsschäden als Folge derselben, Pannenhilfe aufgrund von Kraftstoffmangel oder Verlust und/oder Bruch von: Schlüsseln, Helmen, Vorhängeschloss. Sie deckt auf keinen Fall Schäden am Unterboden des Motorrads ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Motorrads entstanden sind, z. B.: Reifen, Untermotor, Unterboden des Motorrads. Im Falle eines Unfalls ist der Kunde für die Abholung des Motorrads verantwortlich und das Fahrzeug wird nicht ersetzt. Falls Kraftstoff verwendet wird, der nicht dem des Motorrads entspricht, geht die Reparatur zu Lasten des Mieters, Verlust und/oder Bruch von Zubehör und persönlichen Gegenständen. Unfälle, die durch den Einfluss von Alkohol und/oder Drogen verursacht wurden, sind nicht versichert. Pro Vertrag ist nur ein Unfall versichert. DIE VERSICHERUNG (ALLE RISIKEN) DECKT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE MEDIZINISCHE VERSORGUNG BEI PERSONENSCHÄDEN AB, RUFEN SIE 112!!!!
PREMIUM K&G (PREMIUM ALL-RISK) DECKUNG: Deckt alle Arten von Unfällen, die durch einen Unfall verursacht werden, mit einer reduzierten Selbstbeteiligung für Peugeot Tweet 49cc/125cc, Piaggio Liberty 49cc/125cc von 0€, für Yamaha Tricity 125cc, Kymco Superdink 125cc, Silence 125cc, Peugeot 200cc von 400€, für Piaggio Beverly 350cc von 800€, für Honda Transalp von 1000€. Versichert sind Schäden an Dritten, Reifenpannen (in keinem Fall ist der Reifen kaputt), Schlüsselbruch (deckt nur den Bruch ab, in keinem Fall ist der Verlust oder das Vergessen von Schlüsseln, z. B. unter dem Sattel, abgedeckt), im Falle eines Unfalls ist die Abholung des Motorrads im Umkreis von 15 km vom Ride Over Mallorca sl Shop abgedeckt), teilweise oder vollständige Zerstörung des Fahrzeugs, Bruch von Fahrzeugzubehör wie Helmen, Gepäckträger und Vorhängeschloss. (Bei Bruch von Zubehörteilen wie Helm, Vorhängeschloss oder Schlüssel ist nur der erste Bruch gedeckt, nie der zweite, und der Kunde muss dafür aufkommen). Sie deckt auf keinen Fall Schäden am Unterboden des Motorrads ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, z. B.: Reifen, Unterboden des Motors, Unterboden des Motorrads. Unfälle, die durch den Einfluss von Alkohol und/oder Drogen verursacht wurden, sind nicht versichert. Im Falle eines Unfalls deckt die Versicherung nur einen Unfall pro Vertrag ohne Ersatz des Fahrzeugs. Falls ein Kraftstoff verwendet wird, der nicht dem des Motorrads entspricht, geht die Reparatur zu Lasten des Mieters. DIE PRÄMIE K&G (PRÄMIE FÜR ALLE RISIKEN) DECKT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE MEDIZINISCHE HILFE BEI PERSONENSCHÄDEN AB, RUFEN SIE 112!!!!
- Nicht-Experten können nur die Basis-Deckung abschließen, wobei die PREMIUM-Deckung und die PREMIUM-K&G-Deckung (Premium All Risks) ausgenommen sind.
- Für den Fall, dass der Kunde aufgrund eines Diebstahls den Gesamtbetrag des Fahrzeugs bezahlen muss und die FIRMA das Fahrzeug später wiedererhält, wird der verursachte Schaden bewertet und der anteilige Betrag, der für den Diebstahl berechnet wurde, wird dem Kunden erstattet.
- Der Kunde akzeptiert, dass er ordnungsgemäß darüber informiert wurde, dass weder die Versicherungsgesellschaft, noch die Zusatzversicherungen, noch RIDE OVER MALLORCA SL medizinische Hilfe jeglicher Art, sei es in Krankenhäusern, Kliniken und/oder jeder anderen Art von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, weder für den Versicherungsnehmer noch für den Passagier, falls vorhanden, anbieten. Sie sind auch nicht für Krankheitsausfälle jeglicher Art infolge von Stürzen, Unfällen usw. versichert, unabhängig davon, ob diese auf das Verschulden des im Vertrag eingesetzten Fahrers oder auf das Verschulden Dritter oder auf zufällige Ursachen zurückzuführen sind. RIDE OVER MALLORCA SL wird dem Kunden in keinem Fall die Daten der Versicherungsgesellschaft mitteilen.
ARTIKEL 12. PANNENHILFE
Der Pannendienst ist im Preis inbegriffen, wenn es sich um einen spezifischen Motorradschaden handelt und die Abholung im Umkreis von 15 km um die Werkstatt erfolgt. Sollte die Entfernung größer sein, teilt RIDE OVER MALLORCA SL dem Kunden die Telefonnummer des zu beauftragenden Abschleppdienstes mit, wobei die Kosten zu Lasten des Kunden gehen.
ARTIKEL 13. NUTZUNG DES FAHRZEUGS
- Der MIETER verpflichtet sich, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den grundlegenden Fahr- und Verkehrsregeln und den von RIDE OVER MALLORCA SL zur Verfügung gestellten Informationen zu nutzen und zu fahren. mit Tipps zum sicheren Fahren auf der Rückseite des Mietvertrags.
- Dem MIETER ist es strengstens untersagt, das Gebiet der Insel MALLORCA mit dem von RIDE OVER MALLORCA SL gemieteten Motorrad zu verlassen.
- Dem MIETER ist es untersagt, mit den 49cc-Motorrädern außerhalb des Stadtgebiets von PALMA DE MALLORCA zu verkehren, und es ist auch verboten, auf Autobahnen und/oder Schnellstraßen zu fahren. Für die übrigen Hubräume, 125cc, 200cc, 300cc, 350cc, 400cc und 700cc ist es verboten, MALLORCA zu verlassen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung von RIDE OVER MALLORCA SL vor.
- Der MIETER ist von RIDE OVER MALLORCA SL nicht autorisiert, Passagiere zu befördern. Nimmt der Versicherungsnehmer einen Passagier mit, so tut er dies auf eigenes Risiko.
- Der MIETER verpflichtet sich, das Fahrzeug in den folgenden Fällen nicht zu benutzen und/oder nicht benutzen zu lassen: Fahren des Fahrzeugs auf nicht zugelassenen Straßen oder in einem Zustand, der die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs oder des Zubehörs (GPS, Helme, Transportkoffer oder andere von RIDE OVER MALLORCA SL zur Verfügung gestellte Gegenstände) birgt; Schieben oder Abschleppen von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, die rollen oder nicht rollen; Teilnahme an Wettbewerben, offiziell oder anderweitig; Durchführung von Dauertests von Materialien, Zubehör oder Produkten für Automobile (es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des MIETERS vor); Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen narkotischen Substanzen; Transport von entzündlichen und/oder gefährlichen Gütern, giftigen, schädlichen und/oder radioaktiven Produkten oder von Produkten, die gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, sowie Transport von Gütern mit einem größeren Gewicht, einer größeren Menge und/oder einem größeren Volumen als in der Zulassungsbescheinigung und/oder dem technischen Prüfschein des Fahrzeugs zugelassen; Transport von mehr Personen als in der Zulassungsbescheinigung und/oder dem technischen Prüfschein des Fahrzeugs zugelassen und angegeben.
- Nur die vom MIETER im Mietvertrag angegebene(n) und akzeptierte(n) Person(en) ist/sind zum Führen des Fahrzeugs berechtigt, sofern sie über 21 Jahre alt sind und seit mindestens drei Jahren einen gültigen Führerschein besitzen. In Spanien gelten nur die folgenden Führerscheine als gültig: -nach den geltenden spanischen Rechtsvorschriften ausgestellte Führerscheine; -von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den Gemeinschaftsvorschriften ausgestellte Führerscheine; -von anderen Ländern oder international ausgestellte Führerscheine, die für die Zulassung zum Führen von Fahrzeugen in Spanien als gültig anerkannt wurden. Ungeachtet dessen setzt die Gültigkeit dieser Lizenzen voraus, dass sie in Kraft sind und der Inhaber das nach spanischem Recht für den Erwerb der entsprechenden spanischen Lizenz erforderliche Alter erreicht hat. Der VERMIETER behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Anmietung des Fahrzeugs zu verweigern, wenn die vom MIETER zum Führen des Fahrzeugs angegebene Person nicht ordnungsgemäß nachweist, dass sie im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, der zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den MIETER gemäß den Vertragsbedingungen gültig ist.
- Der MIETER verpflichtet sich, das Fahrzeug verschlossen und an einem sicheren Ort aufzubewahren sowie ordnungsgemäß zu parken, wenn es nicht benutzt wird, und die Fahrzeugpapiere nicht im Inneren des Fahrzeugs aufzubewahren, um größeren Schaden im Falle eines Diebstahls zu vermeiden.
- Dem MIETER ist es untersagt, das Fahrzeug, den Mietvertrag, die Schlüssel, die Dokumentation, die Ausrüstung, das Werkzeug und/oder das Zubehör des Fahrzeugs und/oder Teile des Fahrzeugs zu übereignen, zu vermieten, zu verpfänden, zu veräußern oder in irgendeiner Weise als Sicherheit zu hinterlegen, oder das Vorgenannte so zu behandeln, dass dem VERMIETER ein Schaden entsteht. Es ist auch verboten, die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs zu verändern oder irgendeine Art von Modifikation an seinem äußeren und/oder inneren Erscheinungsbild vorzunehmen (außer mit schriftlicher Genehmigung von RIDE OVER MALLORCA SL).
- Wenn eine der Leuchten auf der Instrumententafel aufleuchtet, die eine Anomalie im Betrieb des Fahrzeugs anzeigen, oder wenn der MIETER äußere Anzeichen wahrnimmt, die auf eine Panne oder eine Fehlfunktion des Fahrzeugs hinweisen, muss er das Fahrzeug so schnell wie möglich anhalten und den MIETER oder das vom MIETER beauftragte Pannenhilfsunternehmen kontaktieren, und zwar ausschließlich letzteres. Gebühren werden im Namen dieser Beistandsgesellschaft nur in dringenden Fällen und mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erhoben.
- Das Fahrzeug darf nicht an Bord von Booten, Lastwagen oder anderen Transportmitteln transportiert werden (es sei denn, der MIETER hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt).
- Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug innerhalb von Häfen, Flughäfen, Flugplätzen und/oder ähnlichen, dem öffentlichen Verkehr nicht zugänglichen Bereichen zu benutzen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des MIETERS vor. Für den Fall, dass der LANDGEBER dem Pächter seine Zustimmung gemäß dem Vorstehenden erteilt, informiert der LANDGEBER den Pächter über die Bedingungen der Haftpflichtversicherung, die in einem solchen Fall zur Anwendung kommen können und die je nach den Umständen unterschiedlich sind. Die Nichteinhaltung dieser Klausel liegt in der alleinigen Verantwortung des MIETERS.
- Jeder Schaden jeglicher Art, den der VERMIETER infolge der Nichteinhaltung der in diesem Artikel genannten Bedingungen und/oder für eine andere als die vom MIETER vereinbarte Nutzung erleidet, berechtigt den VERMIETER, dem MIETER das Fahrzeug zu entziehen und die sich daraus ergebenden Beträge gemäß den Bestimmungen von Artikel 10.4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung zu stellen und vom MIETER einzuziehen.
- Eine Rückerstattung ist nicht möglich, wenn das Fahrzeug vor Ablauf des Vertrages zurückgegeben wird.
- Im Falle eines Bußgeldes haftet der Kunde und hat das Bußgeld so schnell wie möglich zu zahlen. Außerdem müssen Sie RIDE OVER MALLORCA SL einen Betrag von 45 € für die administrative Verwaltung zahlen. Falls der Kunde das Fahrzeug entfernen lässt, beträgt die Gebühr für die Abholung des Fahrzeugs auf dem städtischen Betriebshof mindestens 250 €.
ARTIKEL 14. VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
- Falls der Kunde den Vertrag verlängern möchte, muss er RIDE OVER MALLORCA SL davon in Kenntnis setzen. Eine solche Verlängerung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Fahrzeugen und der Bereitschaft der FIRMA, vorbehaltlich der Zahlung und der Verlängerung des Vertrags. Für diese Verlängerung und/oder Erneuerung müssen Sie eines unserer Büros aufsuchen. Verlängerungen und/oder Erneuerungen können nur persönlich in unserem Büro vorgenommen werden.
- Falls der Kunde seine Buchung stornieren möchte, muss er RIDE OVER MALLORCA SL darüber informieren. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden im Voraus, wird der vom Kunden bereits gezahlte Betrag zurückerstattet. Die Gutschrift erfolgt direkt auf Ihre Kreditkarte. RIDE OVER MALLORCA SL ist nicht verantwortlich für eventuelle Bankprovisionen, die während des Prozesses anfallen können. Bei einer Stornierung unter der angegebenen Frist wird der gezahlte Betrag nicht zurückerstattet.